• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 19. Dez. 2003

Anklage gegen US Justizminister?  

SWM - Washington.   John Ashcroft, Vertreter einer harten Linie in der amerikanischen Sicherheitspolitik, wird nun möglicherweise selbst Angeklagter in einem Strafverfahren. Ashcrofts Unterstützungskomitees, das für die Senatswahlen des Jahres 2000 und das für seine politische Karriere ("Spirit of America"), hatten sich mit der US-Bundeswahlkommission in einer außergerichtlichen Einigung zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 37.000 $ wegen Gesetzesverstößen bei Ashcrofts Kampagnenfinanzierung geeinigt.

Diese Strafe ist nach Ansicht von Kritikern, insbesondere den Vertretern des nationalen Wahlrechtsinstitutes (NVRI) viel zu niedrig. Das NVRI will nun eine gerichtliche Überprüfung der Sache vor einem Bundesgericht durchsetzen. Nach dem Willen der NVRI soll sich daran auf Basis der gewonnen Erkenntnisse ein strafrechtliches Verfahren gegen Ashcrofts Unterstützer und möglicherweise den Justizminister selbst, anschließen.

Der Gesetzesverstoß besteht darin, daß Ashcrofts politisches Unterstützungskomitee (sog. "political action committee") eine Liste mit 100.000 Spendern an sein Kampagnenkomitee übergeben hatte. Diese Unterstützung geht über das zulässige Maß bei amerikanischen Bundeswahlen deutlich hinaus. Erlaubt sind von politischen Unterstützungskomitees nur Spenden im Wert bis $10.000, die Liste hatte nach Ansicht von Ashcrofts Gegnern aber einen Wert von bis zu $2 Mio..



Freitag, den 19. Dez. 2003

RealNetworks verklagt Microsoft auf 1 Milliarde Dollar  

GH - Washington.   Die Firma RealNetworks, bekannt durch ihre Software RealAudio zur Übertragung von Audio- und Videosignalen im Internet, hat in einem kalifornischen Bundesgericht Klage gegen Microsoft erhoben. RealNetworks beschuldigt den Softwarekonzern, seine Monopolstellung im Bereich der Betriebssysteme für Personalcomputer missbraucht und damit RealNetworks empfindlich geschädigt zu haben. Insbesondere wirft RealNetworks dem weltweit größten Softwarehersteller vor, Fabrikanten von Personalcomputern über restriktive Lizenzklauseln genötigt zu haben, das Betriebssystem Windows grundsätzlich mit der Software Windows Media Player auszustatten, während die Computerhersteller zugleich in ihrer Möglicheit eingeschränkt wurden, Software konkurrierender Unternehmen wie RealNetworks miteinzubeziehen. Bob Kimball, der Vizepräsident und Justitiar von RealNetworks, liess in einer Pressekonferenz vernehmen, dass die Firma bis zu einer Milliarde Dollar Schadenersatz verlangen wird.

Die Praxis des tying oder Kopplungsverkaufs, mit der Monopolinhaber das Produkt, auf dem sie bereits marktbeherrschend sind, an andere Produkte anbinden, um auch dort eine führende Stellung zu erlangen, ist bereits Gegenstand einer Untersuchung der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission. Auch in diesem Verfahren gegen Microsoft, in dem die Kommission voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres ein Urteil gegen Microsoft fällen wird, ist RealNetworks der Hauptwidersacher von Microsoft. Die Untersuchungen gegen Microsoft in Europa, die sich mit Vorwürfen des Kopplungsverkaufs und anderer Formen des Monopolmißbrauchs befassen, dauern bereits seit Dezember 1998 an. Die Europäische Kommission droht, Microsoft entweder zum Vertrieb einer Windows-Version ohne den Media Player zu zwingen, oder Microsoft zu verpflichten, auch die Audio- und Video-Software der Konkurrenz mit einzubeziehen.

Auch in den USA musste sich Microsoft in einem langwierigen Verfahren unter anderem wegen unlauterer Verknüpfung verantworten. Die Klage in diesem Falle bezog sich allerdings nicht auf RealAudio, sondern auf die Integrierung des Internet-Browsers Internet Explorer in Windows 95 und 98. Zu den Beschwerdeführern dieses Prozesses, der vom U.S. Bundesjustizministerium geführt wurde, gehörte die Firma Netscape, die aufgrund der Kopplung von Windows und Internet Explorer ihre Vormachtstellung auf dem Markt der Browser eingebüßt hat. Während der Prozess zwischen der US-Regierung und Microsoft im November 2001 mit einem Vergleich endete, führte Netscape seinen eigenen Prozess gegen Microsoft, der im Mai dieses Jahres mit einer Zahlung von 750 Millionen Dollar an Netscape beigelegt wurde.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.