• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 24. Dez. 2003

Nach 19 Jahren: Umsetzung von §2032 IRC  

CK - Washington.   Die Steuerreformgesetze von 1984 und 1986 fordern von der Bundessteuerbehörde Internal Revenue Service umsetzende Verordnungen, und einige traten schon nach 10 Jahren in Kraft. Heute wird der Entwurf einer Verordnung für die Bewertung von Erbschaften verkündet, also rechtzeitig vor dem 20. Jahrestag des zugrundeliegenden Gesetzes: Reg. 139645-02, RIN 1545-BB12, Gross Estate; Election to Value on Alternate Valuation Date.

Bei der Ermittlung der Bundeserbschaftsteuer ist das zugrundezulegende Datum der Bewertung des Nachlasses bedeutsam. Beispielsweise haben Aktien am Todestag meist einen anderen Wert als am Tag des Einreichens der Steuererklärung. Dieselben Grundsätze treffen auf viele Nachlassgegenstände zu. Deshalb ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe des § 2032 Internal Revenue Code von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Die Öffentlichkeit kann den Entwurf der Verordnung bis zum 24. März 2004 kommentieren—ein Original und 8 Kopien.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.