Gegenstand des Verfahrens Fraser v. Nationwide Mut. Ins. Co. war die Klage eines selbständigen Versicherungsvertreters gegen die Versicherung, für die er langjährig tätig gewesen war. Die Versicherung hatte Grund zu der Annahme, daß ihr Vertreter sich im Umgang mit Kunden ihr gegenüber vertragsbrüchig verhielt und durchsuchte daraufhin den Ordner mit den versandten Emails des Betroffenen, der sich auf ihren Servern befand. Dabei bestätigte sich der Verdacht und es kam zur Kündigung des Vertragsverhältnisses durch die Versicherung.
Der Kläger hatte sich auf den Electronic Communications Privacy Act (ECPA) gestützt, der ein "Abfangen" (engl. "interception") von elektronisch übermittelter Kommunikation verbietet. Nach Auffassung des Gerichtes reicht der Schutz des Gesetzes deshalb aber eben nur soweit, bis die Nachricht ihren bestimmungsgemäßen Empfänger erreicht hat und nur für die Vorgänge die dazu notwendig sind. Das fragliche Gesetz stammt noch aus der Vorinternetära.