Der Beschluss enthält keine Begründung, sollte jedoch aus der Tatsache resultieren, dass der Hauptzeuge ein Minderjähriger ist, dem sich der Angeklagte unzüchtig genähert haben soll. Während Termine und Personen weiterhin öffentlich genannt werden dürfen und Besprechungen mit Zeugen und zwischen den Beteiligten zulässig bleiben, unterfallen insbesondere außergerichtliche Kommentare und Meinungsäußerungen dem Verbot. Ein Verstoß gegen den Beschluss würde als Missachtung des Gerichts gewertet und kann deshalb strafrechtliche Folgen bedeuten, die das Gericht ohne weitere Anklage festsetzen kann.
Der den Beschluss erlassende Richter Rodney S. Melville hatte gestern den Angeklagten ermahnt, in Zukunft pünktlich zu Terminen zu erscheinen, nachdem er gestern einen Tanz vorführte und Fans beglückte, bevor er sich verspätet in den Gerichtssaal begab. Zum gestrigen Termin siehe auch log.handakte.de.