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Samstag, den 17. Jan. 2004

Schutzbeschluss in Sachen Volk von Kalifornien gegen Jackson  

CK - Washington.   Ein Schutzbeschluss vom 16. Januar 2004 des einzelstaatlichen Strafgerichts für den Kreis Santa Barbara in Kalifornien (Superior Court of the State of California for the County of Santa Barbara) in der Strafsache Volk des Staates Kalifornien gegen Michael Jackson und andere, AZ: 1133603, verbietet den Parteien die Herausgabe von Verfahrensinterna an die Öffentlichkeit. Angesichts der Publizitätswut der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung stellt dieser Beschluss einen erheblichen Eingriff in die verfassungsgeschützten Redefreiheitsrechte der Beteiligten dar.

Der Beschluss enthält keine Begründung, sollte jedoch aus der Tatsache resultieren, dass der Hauptzeuge ein Minderjähriger ist, dem sich der Angeklagte unzüchtig genähert haben soll. Während Termine und Personen weiterhin öffentlich genannt werden dürfen und Besprechungen mit Zeugen und zwischen den Beteiligten zulässig bleiben, unterfallen insbesondere außergerichtliche Kommentare und Meinungsäußerungen dem Verbot. Ein Verstoß gegen den Beschluss würde als Missachtung des Gerichts gewertet und kann deshalb strafrechtliche Folgen bedeuten, die das Gericht ohne weitere Anklage festsetzen kann.

Der den Beschluss erlassende Richter Rodney S. Melville hatte gestern den Angeklagten ermahnt, in Zukunft pünktlich zu Terminen zu erscheinen, nachdem er gestern einen Tanz vorführte und Fans beglückte, bevor er sich verspätet in den Gerichtssaal begab. Zum gestrigen Termin siehe auch log.handakte.de.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.