Chamberlain ist ein Hersteller von Garagentorsteuerungen, die sich mit einer Fernbedienung öffnen und schließen lassen. Skylink hat eine universelle Fernbedienung im Angebot, mit der sich auch ein Automatismus von Chamberlain öffnen läßt, obwohl dieser durch die Verwendung von wechselnden Funkfrequenzen eigentlich vor dem Gebrauch fremder Fernbedienungen geschützt sein sollte. Chamberlain hatte daraufhin Skylink nach dem DMCA verklagt, der unter anderem Herstellung und Vertrieb von Produkten verbietet, deren Hauptverwendungszweck die Umgehung eines in einem von dem DMCA geschützten Werk implentierten, wirksamen Schutzmechanismus ist. Diese Klage wurde jedoch von einem Bundesbezirksgericht in Illinous abgewiesen, da das nach dem DMCA geschützte Werk, nämlich die Steuerungssoftware der Anlage, nicht durch die Ersatzfernbedienung berührt werde.
Chamberlain hatte daraufhin einen Passus in die Betriebsanleitung seines Steuerlementes aufgenommen, der es Kunden verbieten sollte, alternative Fernbedienungen zu verwenden. Diesen Umstand sah der für die Handelskommission entscheidende Richter Charles E. Bullock jedoch nicht als neuen Fakt an, der die Rechtskraft der Entscheidung des Gerichtes durchbrechen könnte.
Die Entscheidungen des Gerichtes und der Handelskommission sind wichtige Präzedenzfälle gegen eine weite Auslegung des DCMA, die letztlich zu einem Verbot der Herstellung von Ersatz- und Zubehörteilen durch Drittanbieter bedeutet hätte, vgl. Kochinke, Aussenhandelsklagen nach §337 Tariff Act of 1930 in den USA - eine wirksame Waffe in der Hand der Protektionisten, 31 RIW 386 (Mai 1985).