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Mittwoch, den 11. Febr. 2004

Kündigung und Schadensersatz  

CK - Washington.   Sublette Examiner berichtet von einer der häufigen, typischen Kündigungsschutzklagen, denen Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten ausgesetzt sind. Die Zahl der Klagen hat enorm zugenommen, seit seit etwa 30 Jahren das Arbeitsrecht vielfältigen bundes- und einzelstaatsrechtlichen Reformen unterworfen wurde.

Im vorliegenden Fall sollen $1Mio. eingeklagt werden, weil die Kündigung mit Vergeltungsabsicht ausgesprochen worden sei - einem der besonders oft anzutreffenden Ansprüche.

Nach einer Studie über die in Geschworenenverfahren entschiedenen Fälle bewegten sich die Entschädigungsbeträge schon um die Mitte der neunziger Jahre um eine halbe Million Dollar, und etwa die Hälfte der Klagen waren noch in diesem Stadium erfolgreich. Der weitaus größere Teil der Klagen wird normalerweise durch Vergleich erledigt, bevor sie der Jury zur Beurteilung vorgelegt werden.

Vom Hire und Fire-Prinzip hat sich Amerika schon lange wegbewegt, obwohl das geltende Recht vielen Arbeitgebern immer noch nicht in Fleisch und Blut übergegangen ist und Kündigungen weiterhin ohne Rücksicht auf neue Erfordernisse ausgesprochen werden. Mancher erlernt halt das Rechtsgespür im Kino.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.