• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 22. Febr. 2004

Robe, Talar, Uniform oder Anzug  

Overview
Dress for
success
in SCOTUS.
CK - Washington.   Transblawg und andere deutschsprachige Blogs erörterten kürzlich die Bekleidungsfrage. Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington leistet deutliche Hilfestellung, indem er im Terminblatt wie dem ab morgen geltenden PDF-Text etwas Konservatives empfiehlt. Entscheidet man sich für etwas Formelleres, muss es dem Usus entsprechen.

Dasselbe Blatt enthält weitere nützliche Hinweise, mit denen nicht jeder bei ihm zugelassene Anwalt vertraut zu sein scheint: Akten an das Mikrophon wedeln gilt nicht. Und wie oft haben sich die Richter schon über die Anrede Judge geärgert! Der Vorsitzende ist besonders pingelig; ihm geht auch das Understatement Mr. Justice, das er sich selbst erlauben dürfte, auf den Wecker, und mancher Anwalt hat den Fauxpas büßen müssen. SCOTUSblog rounds up more on that court.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.