Malicious
Prosecution
in CA: Zamos
v. Stroud
Am 19. April 2004 ging es im Fall Jerome Zamos et al. v. James T. Stroud, AZ: S118032, einen Schritt weiter und bestimmte, dass die deliktische Haftung auch dann greift, wenn eine ursprünglich gutgläubig erhobene Klage weiterverfolgt wird, nachdem der Anwalt im Verfahrensverlauf feststellt, dass das Verfahren nicht ohne Verletzung der Bertero-Merkmale fortsetzbar ist. Es stützt sich dabei auf dasTo establish a cause of action for the malicious prosecution, of a civil proceeding a plaintiff must plead and prove that the prior action (1) was commenced by or at the direction of the defendant and was pursued to a legal termination in his, plaintiff's, favor; (2) was brought without probable cause; and (3) was initiated with malice.
Zamos, S. 18. Damit wandte es sich ausdrücklich von abweichenden Präzedenzfällen kalifornischer Berufungsgerichte ab und bestätigte die Berufungsentscheidung. Als Hilfestellung für Anwälte erklärte es auch, dass die Feststellung der mangelnden Plausibilität eine Rechtsfrage ist, und dass der anwendbare Standard der der angemessenen Kenntniserlangung der Bertero-Tatbestandsmerkmale ist.Malicious prosecution, we hold, includes continuing to prosecute a lawsuit discovered to lack probable cause.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.