Wenn dasselbe Personal im Traumazustand des Krieges solche Erfahrungen und den rachdürstigen Volkswillen im Ausland umsetzt, darf das Ergebnis nicht verwundern. Wo Menschenwürde keinen Verfassungsrang besitzt, die hochgepriesene Verfassung zudem nicht jedem Menschen den Menschenrang, sondern manchen halt die Sacheigenschaft als Sklave oder Indentured Servant einräumte, wo Wärter Genf nicht einmal auf der Landkarte finden, und wo die Moral als politisches Schlagwort einer Partei gepachtet ist, erscheint es nun witzlos, Fehler auf höchster Ebene durch Militärstrafverfolgung unterster Chargen wegwischen zu wollen.
Was aus dem Irak bekanntgeworden ist, spiegelt sich im Alltag der USA nun bereits in der Verhaftung von verdächtigen, aber nicht hinreichend belegbar Verdächtigten nach dem Patriot Act, das plötzliche und langzeitige Verschwinden von Material Witnesses und vielerlei kleinen, aber systematischen Eingriffe. Allen und der Welt Gutes tun zu wollen, liegt ebenso in der amerikanischen Psyche wie die Schwäche, im Traumazustand zu fürchterlichen Entgleisungen fähig zu sein, vor denen auch der Glaube an die beste Verfassung der Welt nicht schützt.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.