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Samstag, den 15. Mai 2004

Gefährdung geistigen Eigentums  

CK - Washington.   Der Außenhandelsbeauftragte der USA hat seinen Jahresbericht nach §182 Trade Act, 19 USC 2242, dem Kongress vorgelegt und dazu gestern im Bundesanzeiger die Kategorien der Länder verkündet, die wegen Verletzungen geistigen Eigentums besonders beobachtet werden. Gegen die verdächtigten Piratennationen können weitere Verfahren eingeleitet werden, die Handelssanktionen auslösen. Schon im Vorfeld solcher Verfahren kann die anwaltliche Intervention Sanktionen vorbeugen, wenn beispielsweise Gesetze, Durchführungsbestimmungen oder Behördenpraktiken amerikanischen Erwartungen angepasst werden und gleichzeitig die Wirksamkeit solcher Maßnahmen in Washington nachgewiesen wird. Die Listen der unterschiedlich betroffenen Staaten befinden sich hier.


Samstag, den 15. Mai 2004

Embargo Syrien  

CK - Washington.   Das hier angekündigte Syrienembargo nach dem Syria Accountability and Lebanese Sovereignty Act of 2003 wird mit dieser Verkündung der Verordnung 15 CFR Part 736 implementiert, welche ab dem 14. Mai 2004 gilt. In einer Erörterung des Embargos zwischen zuständiger Behörde und Anwälten sowie Wirtschaftsvertretern wurde vorgestern deutlich, dass erkennbare Grauzonen, die sich auf bereits in Syrien oder dem Weg dorthin befindliche Gütern sowie nachbessernde Lieferungen beziehen, gegen Exporteure ausgelegt werden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.