Die Honorare sind je nach Einzelstaat unterschiedlich. Die Honorare in Bundesfällen sind ebenfalls anders, doch auch sie weichen von marktüblichen Stundensätzen erheblich ab.
Aus meiner Erfahrung in der zivilrechtlichen Vertretung von - oder als Gutachter für - Bundesministerien und Oberste Bundesbehörden kann ich ergänzen, dass im Zivilrecht lediglich ein Abschlag vom üblichen Satz gewünscht wird. Dasselbe gilt auch für die meisten ausländischen Botschaften und Ämter. Angesichts der besonderen Kreditwürdigkeit dieser Mandantschaft ist dieses Verlangen wirtschaftlich anmessen. Ähnliche Erwägungen ziehen ja auch von Versicherern beauftragte Kollegen in Betracht, die regelmäßig Rabatte gewähren müssen.