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Sonntag, den 23. Mai 2004

Verteidigung: Anwaltshonorar  

CK - Washington.   CrimLaw erörtert die lächerlich geringen Honorare, die der Pflichtverteidiger in Virginia in Rechnung stellen darf, beispielsweise $1.096 in Mordfällen ohne Todesstrafenaussicht. Die Schilderung der persönlichen Erfahrung - zu der auch der Wunsch gehört, sich irgendwann einmal Personal leisten zu können - zeigt den deutlichen Kontrast zwischen Realität und Presseberichten über die Vergütung der US-Strafverteidiger.

Die Honorare sind je nach Einzelstaat unterschiedlich. Die Honorare in Bundesfällen sind ebenfalls anders, doch auch sie weichen von marktüblichen Stundensätzen erheblich ab.

Aus meiner Erfahrung in der zivilrechtlichen Vertretung von - oder als Gutachter für - Bundesministerien und Oberste Bundesbehörden kann ich ergänzen, dass im Zivilrecht lediglich ein Abschlag vom üblichen Satz gewünscht wird. Dasselbe gilt auch für die meisten ausländischen Botschaften und Ämter. Angesichts der besonderen Kreditwürdigkeit dieser Mandantschaft ist dieses Verlangen wirtschaftlich anmessen. Ähnliche Erwägungen ziehen ja auch von Versicherern beauftragte Kollegen in Betracht, die regelmäßig Rabatte gewähren müssen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.