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§1981 Claim
CK - Washington. Die Rassendiskriminierungsgesetze schützen
nach Feststellung des Obersten Bundesgerichtshofes in
Washington nicht juristische Personen, siehe
Village of Arlington Heights v.
Metropolitan Housing Dev. Corp., 429 US 252 (1977). Am 17. Mai 2004
entschied das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks jedoch im Rahmen der
Prüfung der Aktivlegitimation einer Gesellschaft, dass sie einen
Entschädigungsanspruch wegen behaupteter Rassendiskriminierung
weiterverfolgen dürfe, siehe
Thinket Ink Information Resources, Inc. v.
Sun Microsystems, Inc., Az. 02-16754.
Entscheidend war, dass die Firma im Eigentum rassengeschützter
Personen steht und als so qualifiziertes Unternehmen von der
Small Business
Administration des Bundes als zur Vorzugsbehandlung bei der Auftragsvergabe
berechtigt anerkannt war. Sie hatte eine eigene Rassenidentität erworben.
Diese Merkmale sprechen für ein Abweichen vom höchstgerichtlichen
Standard, stellte die Berufungsinstanz fest.