• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 28. Mai 2004

Firma rassendiskriminiert?  

Overview
Corporate
§1981 Claim
CK - Washington.   Die Rassendiskriminierungsgesetze schützen nach Feststellung des Obersten Bundesgerichtshofes in Washington nicht juristische Personen, siehe Village of Arlington Heights v. Metropolitan Housing Dev. Corp., 429 US 252 (1977). Am 17. Mai 2004 entschied das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks jedoch im Rahmen der Prüfung der Aktivlegitimation einer Gesellschaft, dass sie einen Entschädigungsanspruch wegen behaupteter Rassendiskriminierung weiterverfolgen dürfe, siehe Thinket Ink Information Resources, Inc. v. Sun Microsystems, Inc., Az. 02-16754.

Entscheidend war, dass die Firma im Eigentum rassengeschützter Personen steht und als so qualifiziertes Unternehmen von der Small Business Administration des Bundes als zur Vorzugsbehandlung bei der Auftragsvergabe berechtigt anerkannt war. Sie hatte eine eigene Rassenidentität erworben. Diese Merkmale sprechen für ein Abweichen vom höchstgerichtlichen Standard, stellte die Berufungsinstanz fest.


Freitag, den 28. Mai 2004






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.