Overview
Termination of
Distrib. Pact
CK - Washington. Im Fall
Eden
Electrical Ltd., v. Amana Co., Az. 03-2123, bestätigte das
Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 28. Mai 2004 ein
Strafschadensersatzurteil im Zusammenhang mit der Kündigung eines
Vertragshändlervertrages. In den meisten US-Einzelstaaten sind gesetzliche
Schadensersatz- oder Ausgleichsansprüche bei der Beendigung von
Vertriebsverhältnissen nicht vorgesehen. Deliktische Ansprüche sind
jedoch nie auszuschließen. Im konkreten Fall erörterte das Gericht
vorrangig die Angemessenheit des Strafschadensersatzes, der das 4,5-Fache des
tatsächlichen Schadens beträgt und damit im Rahmen der Vorgaben des
Obersten Bundesgerichtshofes der Vereinigten liegt, siehe Kochinke,
U.S. Supreme Court setzt
Strafschadensersatz Grenzen;
State Farm v. Campbell, 538 US 408 ff.
(2003). Da das ruchlose Verhalten der kündigenden US-Herstellerin
gegenüber dem ausländischen Händler "in die Oberliga der
Verwerflichkeit" fiel, bezweifelte es auch nicht die deliktischen
Tatbestandsmerkmale.