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Donnerstag, den 03. Juni 2004

Vertragshändlers Strafschadensersatz  

Overview
Termination of
Distrib. Pact
CK - Washington.   Im Fall Eden Electrical Ltd., v. Amana Co., Az. 03-2123, bestätigte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 28. Mai 2004 ein Strafschadensersatzurteil im Zusammenhang mit der Kündigung eines Vertragshändlervertrages. In den meisten US-Einzelstaaten sind gesetzliche Schadensersatz- oder Ausgleichsansprüche bei der Beendigung von Vertriebsverhältnissen nicht vorgesehen. Deliktische Ansprüche sind jedoch nie auszuschließen. Im konkreten Fall erörterte das Gericht vorrangig die Angemessenheit des Strafschadensersatzes, der das 4,5-Fache des tatsächlichen Schadens beträgt und damit im Rahmen der Vorgaben des Obersten Bundesgerichtshofes der Vereinigten liegt, siehe Kochinke, U.S. Supreme Court setzt Strafschadensersatz Grenzen; State Farm v. Campbell, 538 US 408 ff. (2003). Da das ruchlose Verhalten der kündigenden US-Herstellerin gegenüber dem ausländischen Händler "in die Oberliga der Verwerflichkeit" fiel, bezweifelte es auch nicht die deliktischen Tatbestandsmerkmale.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.