Dabei wird teilweise erwartet, dass das Gericht sich auf einen faktenbezogenen, nichtvölkerrechtlichen Ansatz zurückzieht. Andere Kommentatoren erwarten hingegen eine klare Aussage über die Anwendbarkeit des 28 USC §1350 im Judiciary Act of 1789, wenn der Sachverhalt keinen amerikanischen Nexus aufweist. In den vergangenen Wochen hat das Gericht wegweisende Entscheidungen mit internationalen Zusammenhang verkündet, davon zwei mit Bezug zu Österreich (Bank Austria und Altmann), die zur Prognose des Ausganges von Alvarez-Machain jedoch keine deutliche Hilfe bieten.
Der Fall wird von der US-Wirtschaft für ebenso bedeutsam erachtet wie von der ausländischen und könnte sich beispielsweise auf die weitere Entwicklung in Sachen Herero v. Deutsche Bank und die neuen Kunstklagen gegen Deutschland und Österreich auswirken.
Ein im IT- und Redefreiheitsbereich wegweisender Fall lautet Ashcroft v. ACLU, Az.: 03-218, mit dem Thema anstößiger Erklärungen im Internet, der ebenfalls morgen entschieden werden kann. Dazu wird spekuliert, dass ähnliche Merkmale wie im Telefonbereich zur Anwendung gebracht werden könnten.