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Sonntag, den 27. Juni 2004

Völkerrechtlicher Kaffeesatz  

CK - Washington.   Heute lesen wir Kaffeesatz, oder Tea Leaves - morgen wissen wir hoffentlich mehr. Dann steht die Verkündung der vielleicht letzten Entscheidungen des Obersten Bundesgerichtshofs vor den Sommerferien an. In den vergangenen fünf Jahren hat das Gericht nach dem 28. Juni keine Entscheidungen mehr verkündet. Dennoch wird spekuliert, dass nach dem morgigen Montag noch ein Entscheidungstermin folgen könnte. Über den vökerrechtlich bedeutsamen, konsolidierten Fall Alvarez-Machain, Az.: 03-339 und 03.485, wird vermutet, dass das Gericht gegen die Feststellung einer Aktivlegitimation aufgrund von Verstößen gegen das Völkerrecht im Ausland entscheidet.

Dabei wird teilweise erwartet, dass das Gericht sich auf einen faktenbezogenen, nichtvölkerrechtlichen Ansatz zurückzieht. Andere Kommentatoren erwarten hingegen eine klare Aussage über die Anwendbarkeit des 28 USC §1350 im Judiciary Act of 1789, wenn der Sachverhalt keinen amerikanischen Nexus aufweist. In den vergangenen Wochen hat das Gericht wegweisende Entscheidungen mit internationalen Zusammenhang verkündet, davon zwei mit Bezug zu Österreich (Bank Austria und Altmann), die zur Prognose des Ausganges von Alvarez-Machain jedoch keine deutliche Hilfe bieten.

Der Fall wird von der US-Wirtschaft für ebenso bedeutsam erachtet wie von der ausländischen und könnte sich beispielsweise auf die weitere Entwicklung in Sachen Herero v. Deutsche Bank und die neuen Kunstklagen gegen Deutschland und Österreich auswirken.

Ein im IT- und Redefreiheitsbereich wegweisender Fall lautet Ashcroft v. ACLU, Az.: 03-218, mit dem Thema anstößiger Erklärungen im Internet, der ebenfalls morgen entschieden werden kann. Dazu wird spekuliert, dass ähnliche Merkmale wie im Telefonbereich zur Anwendung gebracht werden könnten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.