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Freitag, den 30. Juli 2004

Nationaler Notstand beendet  

MC - Washington.  Präsident Bush erklärte mit heutiger Bundesanzeigernachricht den Nationalen Notstand durch Verfügung der Executive Order 13350 vom 29. Juli 2004 für beendet. Ermächtigungsgrundlagen für die Verfügung sind u.a. der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) (50 U.S.C. 1701 et seq.) und der National Emergencies Act (NEA) (50 U.S.C. 1601 et seq.). Mit der Beseitigung des Regimes von Saddam Hussein habe sich die Situation, welche zum Ausruf des Nationalen Notstands führte, grundlegend geändert.


Freitag, den 30. Juli 2004

Irak Lizenzen  

CK - Washington.   Das Industry and Security Bureau, früher BXA genannt, hat in Bezug auf die Genehmigung von Ausfuhren aus den USA und Wiederausfuhren aus anderen Staaten nach Irak heute die neuen Bedingungen auf Seiten 46069-46088 im Bundesanzeiger verkündet.


Freitag, den 30. Juli 2004

Allgemeingenehmigung Nr. 1  

CK - Washington.   Im heutigen Bundesanzeiger verkündet OFAC, das Office of Foreign Asset Control im Schatzamt, die General License No. 1 für den neuen Irak, die als Allgemeingenehmigung den Handel mit Sachen, Daten und Geldern wieder öffnet, nachdem er jahrelang verboten war, und zwar auch mit extraterritorialer Wirkung. Ausnahmen betreffen bestimmte Personen, die weiterhin einem Embargo unterfallen.


Freitag, den 30. Juli 2004

Gesetz gegen Identitätsdiebstahl  

MC – Washington.  Gestern, am 29. Juli 2004, unterzeichnete Präsident Bush ein Gesetz zur Bekämpfung von Identitätsdiebstahl, den Identity Theft Penalty Enhancement Act (ITPEA). Das Gesetz soll terroristische Anschläge mit Hilfe einer fremden Identität, Internetbetrug, den Diebstahl von Pässen und Visa und andere schwere Delikte eindämmen. Dazu wurde die Höchststrafe von 3 auf 5 Jahre angehoben. Die Federal Trade Commission erklärte, dass es im Jahre 2003 mehr als eine halbe Millionen Anzeigen von Verbrauchern gab, mit deren Kreditkarten Diebe ihren Kaufrausch finanzierten. Des Weiteren wurden bei Online-Auktionshäusern, wie z.B. eBay, vermehrt nicht existierende Produkte verkauft. Nach Schätzungen entstanden auf diese Weise letztes Jahr Milliardenschäden für Verbraucher und Unternehmen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.