• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 03. Aug. 2004

Datenschutz: Recht auf Nichts  

CK - Washington.   Dass man vom US-Datenschutz fast nichts erwarten darf, weiss jeder, aber glauben mag es kaum einer. Aus diesem Grunde waren viele überrascht, als ein Gericht eine Fluggsellschaft von jeder zivilrechtlichen Haftung für eklatante Verletzungen der ihren Kunden versprochenen Privacy Policy entband. Auf einen einfachen Nennen bringt es heute der Verbaucherschutzexperte Ed Foster: Privacy policies are a one-way ticket for your information to fly away.


Dienstag, den 03. Aug. 2004

Bell Preisdumping  

CK - Washington.   Einige alte regionale Telefongesellschaften der USA, als Bell Companies bekannt, vertreiben gegenwärtig an Endkunden Anschlüsse zu Dumpingpreisen von etwa $8 pro Monat, während sie diese Leistungen an Großhändler zum Preis von etwa $14 je Monat abgeben. Sie lösen damit Liquiditätsbefürchtungen bei ihren neuen Wettbewerbern aus, die sich laut Wall Street Journal nun im Konkursrecht beraten und durch politische Untersuchungsausschüsse die Rechtswidrigkeit der Dumpingaktionen klären lassen wollen. Den Bells würden Schadensersatzforderungen in mehrfacher Höhe der ausgelösten Verluste drohen, wenn das Dumping den Sherman Act verletzt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.