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Freitag, den 13. Aug. 2004

Drahtlosen Spam eingrenzen  

CK - Washington.   Nachdem die Verbraucherschutzbehörde FTC bereits ein Verzeichnis von Mobiltelefoninhabern abgelehnt hatte, in welches sich Inhaber eintragen, um von Spam verschont zu bleiben, hat das Telekommunikationsaufsichtsamt FCC nun dieselbe Entscheidung getroffen. In seiner gestrigen Press Release, datiert auf den 4. August 2004, und Verfügung stellt es die Maßnahmen vor, die Kunden vor unerwünschten gewerblichen SMS und MSMS schützen sollen. Ein Do-Not-Call-Verzeichnis nach dem glücklosen Can-Spam-Act für den Mobiltelefonfunk ist daher nicht mehr zu erwarten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.