Das pikante daran ist, daß Emerich ausgerechnet von einem Krankenhausarzt als mutmaßlicher Alkoholiker an die Behörde gemeldet worden war, nachdem er während eines Klinikaufenthaltes einen erhöhten Alkoholkonsum eingeräumt hatte. Ein Gesetz in Pennsylvenia ermächtigt Mediziner ausdrücklich, solche Informationen an die zuständigen Behörden weiter zu geben.
Vor Gericht hatte Emerich angegeben, nie unter dem Einfluß von Alkohol Auto gefahren zu sein und verwies auf seinen "driver's record", der seit 23 Jahren ohne Eintrag ist. Seinerzeit war er allerdings durch Alkohol am Steuer aufgefallen. Die für den Führerscheinentzug zuständige Behörde machte geltend, daß Emerich als offensichtlicher Alkoholiker nicht die notwendige Steuerungsfähigkeit besitze um einen Verstoß gegen das Fahrverbot unter Alkoholeinfluß mit hinreichender Sicherheit ausschließen zu können.
Immerhin ist vor Ort eine Debatte entbrannt, in der nicht nur diskutiert wird, daß hier jemand ohne eine beweisbar vorwerfbare Handlung einer staatlichen Sanktion unterworfen wird, sondern auch, daß die Vorschrift einen tiefen Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient bedeutet. Der unmittelbar betroffene Arzt muß sich übrigens dieser Diskussion nicht stellen: Das fragliche Gesetz sichert ihm - und das ist wirklich ungewöhnlich genug im Land der Informationsfreiheit - als Tipgeber volle Anonymität zu.