Die Sanktionen waren im Januar 1986 als Reaktion auf den Anschlag in der Berliner Discothek La Belle, für den Libyen verantwortlich gemacht wurde, als Notstandsanordnung (national emergy) eingeführt worden. Im Dezember 2003 zeichnete sich eine Annäherung zwischen Libyen und den USA ab: Libyen erklärte sich bereit, sein Massenvernichtungswaffenprogramm sowie die Entwicklung von Langstreckenträgersystemen zu stoppen, sofern die USA und Großbritannien im Gegenzug ihre Sanktionen lockern würden. Zuvor hatte im September 2003 die UNO die bereits 1999 suspendierten Sanktionen gegen das Land offiziell aufgehoben, wobei die USA sich dem Beschluss enthielten und zunächst eigene Sanktionen fortbestehen ließen.
Mit der Aufhebung der Sanktionen dürfte nun auch einer weiteren Auszahlung der Entschädigung für die Familien der Lockerbie-Opfer in Höhe von insgesamt US$ 2,7 Mrd. nichts mehr entgegenstehen.
Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass Libyen weiterhin auf der Liste der Länder steht, die den internationalen Terrorismus unterstützen und damit der Export von dual-use goods, also Gegenständen, die auch einer militärischen Nutzung zugänglich sind, untersagt bleibt. Auch wurde die Notstandsanordnung vom 23. September 2001, welche anlässlich der Terrorattacken vom 11. September 2001 erging und sämtliche Vermögenstransaktionen mit Terrorverdächtigen auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (50 U.S.C. 1701 et seq.) untersagt, mit Anordnung des Präsidenten vom 21.9.2004 um ein weiteres Jahr verlängert; Libyen ist allerdings davon als Staat wegen o.g. Anordnung, die gerade eine signifikante Änderung der Verhältnisse in Libyen bestätigt, nicht betroffen.