Es untersuchte, ob der Kunde überhaupt im Sinne des NASD-Schiedskodex' Kunde der Brokerfirma war, wenn ihr Angestellter die erforderliche Vertragsbeziehung nicht dokumentiert und sie statt dessen lediglich dem Kunden vortäuscht. Nach dem Bundesschiedsrecht des Federal Arbitration Act ist eine schriftliche Schiedsvereinbarung notwendig, und das Gericht hielt die NASD-Regeln für hinreichend schriftlich und vereinbart, zumal nach geltendem Präzedenzfallrecht Zweifel zugunsten der Schiedspflicht auszulegen sind, vgl. Moses H. Cone Memorial Hospitalv. Mercury Construction Corporation, 460 US 1, 24-25 (1983).
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.