Bei unerwünschten Standard-Links, nicht aber Deep Links, dürfte die Copyright-Frage eine geringe Rolle spielen, wenn kein oder wenig Text von der verlinkten Seite übernommen wird; ist es wenig, kann die de minimis-Regel oder die Fair Use-Doktrin greifen - zumindest für die wissenschaftlichen Zwecke, die das Spice House wohl verfolgt, denn carnal knowledge ist ja eng mit dem Hausthema verbunden.
Bei unerwünschten Standard-Links, nicht aber Deep Links, dürfte die Copyright-Frage eine geringe Rolle spielen, wenn kein oder wenig Text von der verlinkten Seite übernommen wird; ist es wenig, kann die de minimis-Regel oder die Fair Use-Doktrin greifen - zumindest für die wissenschaftlichen Zwecke, die das Spice House wohl verfolgt, denn carnal knowledge ist ja eng mit dem Hausthema verbunden.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.