Das Gericht befand, dass der Versicherer seine Leistung zur Erfüllung des KFZ-Versicherungsdeckungsschutzes in Höhe des Maximums von $20.000 rechtswidrig verweigert hatte und daher schadensersatzpflichtig wurde, während die Minderheitsvoten von einer unerfüllbaren Pflicht des Versicherers sprechen, die dem Versicherten und seinem Anwalt aufgrund der Feststellung der Bösgläubigkeit des Versicherers einen ungerechtgertigten Gewinn von über $2,5 Mio. zuführt, der nun von der Versichertengemeinschaft aufgebracht werden muss.
Das Gericht befand, dass der Versicherer seine Leistung zur Erfüllung des KFZ-Versicherungsdeckungsschutzes in Höhe des Maximums von $20.000 rechtswidrig verweigert hatte und daher schadensersatzpflichtig wurde, während die Minderheitsvoten von einer unerfüllbaren Pflicht des Versicherers sprechen, die dem Versicherten und seinem Anwalt aufgrund der Feststellung der Bösgläubigkeit des Versicherers einen ungerechtgertigten Gewinn von über $2,5 Mio. zuführt, der nun von der Versichertengemeinschaft aufgebracht werden muss.
Wichtig erscheint ihnen, dass den Rechtsbrechern eine gemeinsame Front der Rechtstreuen entgegengestellt wird, die sich durch Wissensstreuung, gemeinsame Informationssammlung und -auswertung und soziale Netzwerke Freiwilliger auszeichnet. Gemeinnützige Selbsthilfe, beispielsweise den sofortigen Erwerb betrügerischer Auktionsangebote durch Sachverständige, um Schaden von anderen abzuhalten, erweist sich als riskant, wie die Verfasser belegen. Intermediation, regen die Verfasser an, sollte als eine Form des gemeinschaftlichen Vorgehens gegen Rechtsbrecher parallel zur staatlichen Rechtsdurchsetzung erlaubt, gefördet und organisiert werden.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.