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Montag, den 22. Nov. 2004

Vergleich und Deckungswunder  

CK - Washington.   Der Oberste Gerichtshof des Staates Florida entschied in einem Fall zur bösgläubigen Verweigerung des Versicherungsdeckungsschutzes, Barry Berges v. Infinity Insurance Co., Az. SC01-2846, am 18. November 2004, dass ein Vergleichsangebot mit minderjährigen Beteiligten zur Erledigung aller Deckungsansprüche ohne gerichtliche Erlaubnis abgegeben werden darf, selbst wenn die Erfüllung der Leistungsansprüche aus dem Vergleich der gerichtlichen Genehmigung bedarf.

Das Gericht befand, dass der Versicherer seine Leistung zur Erfüllung des KFZ-Versicherungsdeckungsschutzes in Höhe des Maximums von $20.000 rechtswidrig verweigert hatte und daher schadensersatzpflichtig wurde, während die Minderheitsvoten von einer unerfüllbaren Pflicht des Versicherers sprechen, die dem Versicherten und seinem Anwalt aufgrund der Feststellung der Bösgläubigkeit des Versicherers einen ungerechtgertigten Gewinn von über $2,5 Mio. zuführt, der nun von der Versichertengemeinschaft aufgebracht werden muss.

Das Urteil enthält keine Strafschadensersatzkomponente, sondern ersetzt dem Versicherten den Urteilsbetrag, zu dem er selbst gegenüber den getöteten und verletzten Unfallopfern schadensersatzpflichtig wurde, sowie Zinsen und ein üppiges Anwaltshonorar, das angesichts des wundersamen Erfolges, eine Versicherungsdeckung von $20.000 in eine von $2,5 Mio. zu verwandeln, wohl gerechtfertigt sein mag.


Montag, den 22. Nov. 2004

Umfeld des Internetbetrugs  

CK - Washington.   Das technische und rechtliche Umfeld des Internet-Auktionsbetrugs untersuchen Cecil Eng Juan Chua und Jonathan Wareham in Fighting Internet Auction Fraud: An Assessment and Proposal (Gratiszugang f. Mitgl.), Computer, October 2004, S. 31 ff. Im Journal der IEEE Computer Society stellen sie die Betrugsarten vor, erstellen ein Profil der Betrüger, die sie vornehmlich für Professionelle halten, erörtern gesetzliche Maßnahmen und die Möglichkeiten der Rechtsverfolgung durch Behörden und Private und gelangen zum Schluss, daß die Anwendung vorhandener Gesetze ausreicht, um wirksam gegen Auktionsbetrug vorzugehen.

Wichtig erscheint ihnen, dass den Rechtsbrechern eine gemeinsame Front der Rechtstreuen entgegengestellt wird, die sich durch Wissensstreuung, gemeinsame Informationssammlung und -auswertung und soziale Netzwerke Freiwilliger auszeichnet. Gemeinnützige Selbsthilfe, beispielsweise den sofortigen Erwerb betrügerischer Auktionsangebote durch Sachverständige, um Schaden von anderen abzuhalten, erweist sich als riskant, wie die Verfasser belegen. Intermediation, regen die Verfasser an, sollte als eine Form des gemeinschaftlichen Vorgehens gegen Rechtsbrecher parallel zur staatlichen Rechtsdurchsetzung erlaubt, gefördet und organisiert werden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.