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Sonntag, den 28. Nov. 2004

Neue Gesetzesschmiede  

CK - Washington.   In der neuen Gesetzesschmiede reicht allein eine Mehrheit nicht. Im Repräsentantenhaus gilt nun: Neben der Mehrheit aller Abgeordneten muss auch eine Mehrheit der Mehrheitspartei ein neues Gesetz befürworten, damit es zur Abstimmung kommt.

Anschaulicher: Partei A 101 Sitze, Partei B 99 Sitze. Bisher konnten Entwürfe mit 40 A-Stimmen und 70 B-Stimmen Gesetz werden. Jetzt reicht das ebenfalls, aber der Speaker lässt über keinen Entwurf abstimmen, wenn nicht 52 A-Stimmen hinter ihm stehen.

Wird damit die Verfassung unterminiert? Sind die internen Regeln des Hauses justiziabel?







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.