Ein verlockendes Projekt, zumal der Verfasser in Jahrzehnten noch keinen Lizenzvertrag gesehen hat, der als Modell für jede Software, klein oder gross, offen oder geschlossen, OS oder Anwendung oder Modul oder Komponente, embedded oder installierbar, und den Vertrieb im nationalen oder internationalen Bereich und für alle möglichen Vertragsbeteiligten geeignet wäre. Anmeldung ist schon unterwegs.
Ein verlockendes Projekt, zumal der Verfasser in Jahrzehnten noch keinen Lizenzvertrag gesehen hat, der als Modell für jede Software, klein oder gross, offen oder geschlossen, OS oder Anwendung oder Modul oder Komponente, embedded oder installierbar, und den Vertrieb im nationalen oder internationalen Bereich und für alle möglichen Vertragsbeteiligten geeignet wäre. Anmeldung ist schon unterwegs.
Seine Begründung der Entscheidung des Bundesberufungsgerichts der neunten Bezirks vom 8. November 2004, Az. 03-30474, bestimmt, dass das Genehmigungserfordernis nicht bundesverfassungswidrig in das Recht der Redefreiheit eingreift. Wenn Gruppen zusammentreffen, darf der Staat Regelungen über Ort, Zeit und Art der Veranstaltungen treffen. Außerdem darf er einzelne Personen aus der Gruppe, gleich ob Teilnehmer oder Zuschauer, herausgreifen, um sie straf- oder ordnungsrechtlich zu verfolgen. Er ist nicht gezwungen, alle Beteiligten gleichermassen zu verfolgen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.