• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 29. Nov. 2004

Freiwillige für Lizenzen  

CK - Washington.   Ed Foster in seiner Rolle als Verbraucherschützer für gewerbliche Software- und IT-Kunden und als Gewissen von Herstellern setzt auf eine neue Karte im Kampf gegen undurchsichtige oder einseitige Lizenzen: Mit Hilfe von Freiwilligen will er ein Team aufbauen, das sich an die Erstellung von Modell-Lizenzverträgen macht.

Ein verlockendes Projekt, zumal der Verfasser in Jahrzehnten noch keinen Lizenzvertrag gesehen hat, der als Modell für jede Software, klein oder gross, offen oder geschlossen, OS oder Anwendung oder Modul oder Komponente, embedded oder installierbar, und den Vertrieb im nationalen oder internationalen Bereich und für alle möglichen Vertragsbeteiligten geeignet wäre. Anmeldung ist schon unterwegs.


Montag, den 29. Nov. 2004

Gruppe und Redefreiheit  

CK - Washington.   Richter Bertelsman untersucht im Fall United States of America v. Barry Adams die Frage, ob ein einzelner Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung zur Friedensförderung im Wald ordnungswidrigkeitlich verfolgt werden darf, wenn sich die Gruppe weigert, eine erforderliche Versammlungsgenehmigung für die Veranstaltung im Nationalpark zu beantragen.

Seine Begründung der Entscheidung des Bundesberufungsgerichts der neunten Bezirks vom 8. November 2004, Az. 03-30474, bestimmt, dass das Genehmigungserfordernis nicht bundesverfassungswidrig in das Recht der Redefreiheit eingreift. Wenn Gruppen zusammentreffen, darf der Staat Regelungen über Ort, Zeit und Art der Veranstaltungen treffen. Außerdem darf er einzelne Personen aus der Gruppe, gleich ob Teilnehmer oder Zuschauer, herausgreifen, um sie straf- oder ordnungsrechtlich zu verfolgen. Er ist nicht gezwungen, alle Beteiligten gleichermassen zu verfolgen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.