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Montag, den 20. Dez. 2004

Schiedsverfahren gegen Souverän  

CK - Washington.   In Sachen Comanche Indian Tribe of Oklahoma v. 49, LLC; American Arbitration Association, Az. 03-6167, befasste sich das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks am 9. Dezember 2004 mit der Frage der Durchsetzung einer Schiedsklausel gegen einen Souverän, der die Wirksamkeit des Vertrages aus Immunitätsgründen anzweifelt.

Bei der Prüfung verfahrensrechtlicher Bedenken in Bezug auf die Klage vor dem ordentlichen Gericht bestätigt das Gericht die bundesschiedsgesetzliche Tendenz nach dem Federal Arbitration Act, der Schiedsgerichtsbarkeit Vorrang vor dem ordentlichen Rechtsweg zu gewähren, selbst wenn sich im Schiedsverfahren letztlich erweisen sollte, dass der Schiedsweg wegen Vertragsmängeln doch nicht einzuschlagen war.


Montag, den 20. Dez. 2004

Präambel und Vertragszweck  

CK - Washington.   Gemeinhin wird die Präambel für vertraglich unbedeutsam erachtet. Der Fall Pieper, Inc. v. Land O'Lakes Farmland Feed, LLC, Az. 04-2387, bestätigte ihren Wert. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks entschied am 9. Dezember 2004, dass sie zur Vertragsauslegung herangezogen werden darf. Sie erwies sich hier im Hinblick auf die Ermittlung des Wegfalles der Geschäftsgrundlage nach dem Recht von Minnesota als entscheidend.

Diesem einzelstaatlichen Recht ist das Konzept des Wegfalles der Geschäftsgrundlage mit folgenden Merkmalen bekannt:
(1) The party's principal purpose in making the contract is frustrated; (2) without that party's fault; (3) by the occurrence of an event, the non-occurrence of which was a basic assumption on which the contract was made. City of Savage v. Formanek, 459 NW2d 173, 176 (Minn. Ct. App. 1990).
Nach dem Restatement (Second) of Contracts § 265 würde der Vertrag ohne die Geschäftsgrundlage wenig Sinn ergeben. Zur Ermittlung dieses wirtschaftlichen Sinnes darf das Gericht die Erklärungen in der Vertragsprämbel heranziehen, wurde hier entschieden. Im Ergebnis braucht die Schweinefutterherstellerin keine Frischlinge vom Bauern zum Weiterverkauf an Mäster zu erwerben, wenn der in der Prämbel zitierte Abnehmer der Mastschweine aus seinem Geschäft aussteigt.


Montag, den 20. Dez. 2004

Markenausstrahlung in die USA  

CK - Washington.   Das Territorialitätsprinzip des Markenrechts wird in den USA fast nie durchbrochen. Doch bestätigt das einflussreiche Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks die Rechtsauffassung, dass das Prinzip nicht absolut wirkt und bei ausländischen "famous Marks" durchbrochen werden kann.

Seine Entscheidung im Fall Grupo Gigante SA De CV et al. v. Dallo & Co., Inc. et al., Az. 00-57118, vom 15. Dezember 2004, betrifft eine im spanischsprachigen Ausland berühmte Marke, die eine Schutzwirkung in den USA entfalten konnte, nachdem auch in den USA Kundschaft auf die Marke aufmerksam wurde.

In vergleichbaren Fällen war zu beobachten, dass ausländische Markeninhaber mangels Präzedenzfallentscheidungen auf Berufungsebene, a.a.O. S. 16902, in den USA ihre stärkeren Rechte aufgrund ausländischer Nutzung nicht gegen Imitatoren in den USA durchzusetzen versuchten. In diesem Fall wehrte sich die mexikanische Markeninhaberin erfolgreich gegen die amerikanische Nachahmerin.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.