D.C. Long Arm
Statute for
Contracts, Fraud
Am 21. Dezember 2004 bejahte es die Zuständigkeit der Gerichte in der Hauptstadt für Sachverhalte, die einen Bezug zu Washington aufwiesen, unter anderen den hiesigen Abschluss von Verträgen, die auch inhaltlich einen fortlaufenden Bezug hierhin vorsahen. Es verneinte die Zuständigkeit für deliktische Ansprüche, insbesondere aus Betrug, weil die im Ausland begangenen Handlungen keine Wirkung in Washington entfalteten.
Rechtsgrundlagen für die Entscheidung sind die Long Arm-Regeln in DC Code §13-423(a)(1) in Verbindung mit den verfassungsrechtlichen Kriterien des Präzedenzfalles International Shoe Company v. Washington, 326 US 310 (1945).