• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 22. Dez. 2004

Gericht für Ausländer zuständig  

Overview
D.C. Long Arm
Statute for
Contracts, Fraud
CK - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des District of Columbia prüfte im Fall John Helmer v. Elena Dletskaya. Az. 03-7179, die Frage der Zuständigkeit für eine Klage eines US-Bürgers gegen seine russische ehemalige Freundin, die ihm die Zahlung für in gemeinsamen Zeiten in Moskau erworbenen Grundbesitz und bewegliche Sachen verweigerte.

Am 21. Dezember 2004 bejahte es die Zuständigkeit der Gerichte in der Hauptstadt für Sachverhalte, die einen Bezug zu Washington aufwiesen, unter anderen den hiesigen Abschluss von Verträgen, die auch inhaltlich einen fortlaufenden Bezug hierhin vorsahen. Es verneinte die Zuständigkeit für deliktische Ansprüche, insbesondere aus Betrug, weil die im Ausland begangenen Handlungen keine Wirkung in Washington entfalteten.

Rechtsgrundlagen für die Entscheidung sind die Long Arm-Regeln in DC Code §13-423(a)(1) in Verbindung mit den verfassungsrechtlichen Kriterien des Präzedenzfalles International Shoe Company v. Washington, 326 US 310 (1945).


Mittwoch, den 22. Dez. 2004

Cherokee-Verträge für Open Source  

CK - Washington.   Die souveräne Indianernation der Cherokees, deren eigentümliche Schrift aus dem Altdeutschen entwickelt ist, arbeitet an einer eigenen Open Source-Lizenz für ein eigenes Open-Source-Betriebssystem. Noch ist auf der entsprechenden Webseite nicht viel zu finden. Das System soll auf Elementen basieren, die das Novell-Netware Dateisystem und das Microsoft-NTFS-System einbinden. Vergleichbare Vorstöße waren in der Vergangenheit teilweise untersagt worden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.