• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 23. Dez. 2004

Ritz im Markenrecht  

CK - Washington.   Anhand des Präzedenzfalles E.I. DuPont DeNemours & Co., 467 F2d 1357 (CCPA 1973), entschied das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks im Fall Shen Manufacturing Co., Inc. v. The Ritz Hotel Limited, Az. 94-1063, -1076, am 17. Dezember 2004 die Frage, ob die Marke Ritz bei der Verwendung von zwei seit 1892 und 1898, in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich tätigen Unternehmen verwechselbar sind. Ein Unternehmen verwendet die Marke im Hotelbereich und wollte sie in neuen Varianten auf weitere Warengruppen erstrecken, das andere verwendet sie für Küchen- und Bad-Textilien und legte Einspruch gegen die beantragte Erstreckung in den Textilbereich ein.

Vorab stellte das Gericht fest, dass die Marke Ritz im zweiten Produktbereich nicht berühmt ist. In seiner Prüfung der Wort- und Bildmarken grenzte es die verschiedenen, in Küche und Bad üblichen Waren voneinander ab. Außerdem erläuterte es die Bedeutung des Artikels The in Verbindung mit anderen Elementen einer Wortmarke und stellte fest, dass der Artikel die Verwechselbarkeit mindern kann. Schließlich behandelte es Handschuhe Grillhandschuhe als unterscheidungsfähige Waren für Zwecke des Bundesmarkenrechts.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.