Die Beklagte hatte mit der Stadt Louisville einen Kabelversorgungsvertrag abgeschlossen, der durch ein örtliches Dekret dokumentiert wurde. Als die Klägerin ebenfalls einen solchen Vertrag einging, klagte die Beklagte aufgrund einer Vertragsklausel, nach welcher sie die Gleichwertigkeit des Konkurrenzvertrages gerichtlich überprüfen und gegebenenfalls den zweiten Vertrag aushebeln lassen darf. Nach Abschluss dieses für sie erfolglosen Verfahrens verklagte Knology die Insight-Gruppe auf Schadensersatz nach Wettbewerbsrecht.
Das Berufungsgericht erstreckte die Haftungsisolierung, die die Noerr-Pennington-Doktrin dem gutgläubigen Wettbewerber für die Ausübung des Petitionsrechts im Verhältnis zum Gesetzgeber einräumt, auf die Klage, die sich aus dem Vertrag mit dem Gesetzgeber herleitet.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.