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Sonntag, den 02. Jan. 2005

Ohne Führerschein

 
.   Ausländern wurde der Erwerb des Führerscheins in den Einzelstaaten der USA nach 9/11 erschwert. Die Zahl der erwischten Fahrer ohne Fahrerlaubnis ist seither drastisch gestiegen. Im Januar beginnen die Legislaturperioden der einzelstaatlichen Parlamente. Ein wichtiges Thema sind die Gesetzesvorlagen zur drastischen Verschärfung der Strafen für führerscheinloses Fahren.

Manche Einwanderergruppen sehen in den Plänen eine Diskriminierung aufgrund nationaler Herkunft. Grundsätzlich ist das Führerscheinverbot für ausländische Besucher sinnlos, wenn die einzelstaatlichen Gesetze internationale Führerscheine für maximal vier Wochen gültig erachten und den Besucher dann, in der grauen Theorie, zum Erwerb des örtlichen Führerscheins verpflichten.

Diese Gesetze berücksichtigen nicht, dass es manche Ausländer länger als vier Wochen in den USA hält und deswegen der Erwerb des Führerscheins wie früher auch für Besucher zulässig sein sollte oder der internationale Führerschein eben für die Gesamtdauer des Besuches seine lokale Gültigkeit behalten muss.

Das ist aber zu kompliziert für die Gesetzesschmiede. Ausland interessiert sie, wenn es Investitionen in die USA bringt, nicht wenn der Investor sich ins Auto setzen muss. In ihre Köpfe passt lediglich der Gedanke, dass das Führerscheinverbot Terroristen fernhält und vielleicht illegale Einwanderer identifizierbar macht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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