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Mittwoch, den 05. Jan. 2005

Neue Redevorschriften für das Repräsentantenhaus

 
SKe - Washington.   Mitglieder des Repräsentantenhauses können in Zukunft im neuen Kongress namentlich auf einen Senator Bezug nehmen, soweit sie nicht zu persönlich werden. Es gilt nicht mehr die auf Thomas Jefferson zurückgehende Vorschrift, dass nur von the other body gesprochen werden darf. Bei einem Verstoß hiergegen wurde bisher eine Verwarnung erteilt.

Inzwischen wird diese Regelung als antiquiert empfunden. Sie findet sich in Jeffersons Handbuch über Kongressvorschriften wieder. Einer der Gründe der nun abgeschafften Regelung lag darin, dass die politischen Debatten zu persönlich wurden.

Verboten bleibt weiterhin, dass seitens des Repräsentantenhauses persönliche Angriffe gegen den Senat vorgenommen werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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