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Mittwoch, den 05. Jan. 2005

Neue Redevorschriften für das Repräsentantenhaus  

SKe - Washington.   Mitglieder des Repräsentantenhauses können in Zukunft im neuen Kongress namentlich auf einen Senator Bezug nehmen, soweit sie nicht zu persönlich werden. Es gilt nicht mehr die auf Thomas Jefferson zurückgehende Vorschrift, dass nur von the other body gesprochen werden darf. Bei einem Verstoß hiergegen wurde bisher eine Verwarnung erteilt.

Inzwischen wird diese Regelung als antiquiert empfunden. Sie findet sich in Jeffersons Handbuch über Kongressvorschriften wieder. Einer der Gründe der nun abgeschafften Regelung lag darin, dass die politischen Debatten zu persönlich wurden.

Verboten bleibt weiterhin, dass seitens des Repräsentantenhauses persönliche Angriffe gegen den Senat vorgenommen werden.


Mittwoch, den 05. Jan. 2005

Grünes Licht: Laser gegen Flugzeug  

CK - Washington.   Die Strafanklage vom 4. Januar 2005 im Verfahren United States of America v. David Banach, Az. 05-3502, ist bei Findlaw veröffentlicht. Banach wird vorgeworfen, Flugzeugführer mit einem grünen Laserlicht am 29. Dezember 2004 angestrahlt und in der FBI-Vernehmung am 31. Dezember 2004 gelogen zu haben, indem er die Schuld auf seine Tochter schob. Laut Anklagevorwurf 8 gestand er beide Taten. Schon die Lüge führt nach 18 USC §1001(a)(2) zu einer erheblichen Bestrafung.


Mittwoch, den 05. Jan. 2005

Green Card und Waffen  

CK - Washington.   Die Aufgabe der Daueraufenthaltsgenehmigung, die durch die sogenannte Green Card nachgewiesen wird, kann automatisch erfolgen. Der Verlust der Genehmigung setzt keine amtliche Maßnahme voraus. Dies stellte am 4. Januar 2005 das United States of America v. Sabri Yakou, Az. 04-3037, das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks fest, als es ermittelte, ob eine Strafklage gegen einen Ausländer wegen Verletzungen der Waffenausfuhrbestimmungen der USA, International Traffic in Arms Regulations, 22 USC §129.2(a)-(b) ff., zulässig sei.

Der im Ausland lebende Iraker mit zweiter, britischer Staatsangehörigkeit hatte eine Green Card besessen, doch seinen US-Wohnsitz nach schlechter Behandlung durch amerikanische Untersuchungsbehörden im Jahre 1993 dauerhaft aufgegeben. Er kehrte regelmäßig zum Familienbesuch in die USA zurück und gab keine formelle Erklärung über die Aufgabe der Green Card ab. Bei der vorliegenden Strafverfolgung hatte die Staatsanwaltschaft als Tatbestandsmerkmal nachzuweisen, dass der Beklagte entweder US-Bürger oder US-Daueraufenthaltsberechtigter war. Sie behauptete, dass ohne formellen Akt des Beklagten oder der US-Behörden die Green Card nicht wirksam aufgegeben sein konnte. Das Gericht stellte hingegen auf die Umstände ab, die die Aufgabe indizieren, nachdem es kein gesetzliches oder präzedenzfallrechtliches Erfordernis einer formalen Aufgabe feststellte.


Mittwoch, den 05. Jan. 2005






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.