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Freitag, den 07. Jan. 2005

Hausordnung

 
CK - Washington.   Die Hausordnung der 109. Gesetzgebungsperiode des Repräsentantenhauses steht nun im Internet als Übersicht und als PDF-Volltext.

Nach der Kompetenzverteilung werden einige Ausschüsse die Verantwortung für die Gesetzgebung im Internet-Bereich teilen. Die Hauptzuständigkeit für Internet-Sicherheitsfragen und R&D, Forschung und Entwicklung, verbleibt beim House Science-Ausschuss, dessen Vorsitz weiterhin Sherwood Boehlert innehält.

Ein im IT-Bereich wichtiger Ausschuss ist der Unterausschuss für Technology, Information Policy, Intergovernmental Relations and the Census des Ausschusses für Government Reform.



Kein Makeup: Kündigungsgrund

 
SKe - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in Florida hat in dem Fall Jespersen v. Harrah's Operating Co., Az. 03-15045, am 28. Dezember 2004, siehe Employment Litigation Reporter, Band 19, Heft 13, 01/06/2005, entschieden, dass einer Arbeitnehmerin gekündigt werden kann, soweit sie gegen die Pflicht verstösst, Makeup zu tragen.

Die Klägerin hatte bereits 21 Jahre für die Beklagte als Barkeeperin gearbeitet, bevor sie lediglich wegen der Nichtbefolgung der neuen Regelung, Schminke am Arbeitplatz tragen zu müssen, entlassen wurde.

Zufolge des Gerichts stellen geschlechtsspezifische Anforderungen an das Erscheinen am Arbeitsplatz keine Diskriminierung hinsichtlich des Geschlechts dar. Eine diskriminierende Anforderung kann nur dann angenommen werden, wenn diese auf unveränderbaren Eigenschaften beruht.

Der vorliegende Fall hatte bereits vor der Entscheidung des Berufungsgerichts für Aufregung gesorgt und viele Arbeitgeber dazu veranlasst, ihre eigenen Anforderungen an das Erscheinen am Arbeitsplatz zu überdenken.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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