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Freitag, den 07. Jan. 2005

Kein Makeup: Kündigungsgrund  

SKe - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in Florida hat in dem Fall Jespersen v. Harrah's Operating Co., Az. 03-15045, am 28. Dezember 2004, siehe Employment Litigation Reporter, Band 19, Heft 13, 01/06/2005, entschieden, dass einer Arbeitnehmerin gekündigt werden kann, soweit sie gegen die Pflicht verstösst, Makeup zu tragen.

Die Klägerin hatte bereits 21 Jahre für die Beklagte als Barkeeperin gearbeitet, bevor sie lediglich wegen der Nichtbefolgung der neuen Regelung, Schminke am Arbeitplatz tragen zu müssen, entlassen wurde.

Zufolge des Gerichts stellen geschlechtsspezifische Anforderungen an das Erscheinen am Arbeitsplatz keine Diskriminierung hinsichtlich des Geschlechts dar. Eine diskriminierende Anforderung kann nur dann angenommen werden, wenn diese auf unveränderbaren Eigenschaften beruht.

Der vorliegende Fall hatte bereits vor der Entscheidung des Berufungsgerichts für Aufregung gesorgt und viele Arbeitgeber dazu veranlasst, ihre eigenen Anforderungen an das Erscheinen am Arbeitsplatz zu überdenken.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.