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Freitag, den 14. Jan. 2005

Geschworene entscheiden Markenfrage  

FE - Washington.   Vor dem Bundesberufungsgericht des achten Bezirks unterlag eine Anlageberatungsfirma in einem Markenrechtsstreit mit der Behauptung, die Verwendung des Wortes Everest in einer geschäftlichen Bezeichnung eines Konkurrenten verletze ihre Rechte an der nicht eingetragenen eigenen Marke Everest Capital.

Das Gericht stellte in der Entscheidung Everest Capital Limited v. Everest Funds Management, LLC et al., Az. 04-1282, vom 4. Januar 2004 fest, dass die Verwechslungsgefahr bei Markenrechtsverletzungen nach dem Lanham Act eine Tatsachenfrage darstellt, die den Zivilgeschworenen vorzulegen ist. Es muß deshalb ihren Verdikt akzeptieren. In anderen Bezirken wird die Verwechslungsgefahr als vom Gericht nachprüfbare Rechtsfrage gesehen, so im Fall Plus Prods. v. Plus Discount Foods, Inc, 722 F.2d 999, 1004-05 (2d Cir. 1983).

Hier waren die Tatbestandsmerkmale des 15 USC §1125(a)(1)(A) mit den sechs Kriterien rechtmäßig verwandt worden: Bedeutung und Ähnlichkeit der Marken, Grad des Wettbewerbs zwischen den Produkten, Absicht der Markenverwendung, konkrete Fälle von Verwechslung, Art der Produkte, Kosten und Bedingungen für den Erwerb.

Denselben Respekt vor den Zivilgeschworenen erwies das Gericht der Beurteilung der Frage überühmte Marke nach 15 USC §1125(c)(1), dem Federal Trademark Act von 1995. Damit unterlag die Klägerin auch mit ihrer Behauptung, ihre Marke sei verwässert worden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.