ACP - Washington. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks hat am 26. Oktober 2004 eine vorläufige Verfügung gegen einen sogenannten
Aftermarket-Hersteller von wiederbefüllten Druckerpatronen wegen Verletzung der Anti-Umgehungsvorschriften des
DMCA aufgehoben.
Lexmark International verkauft Tonerpatronen mit integriertem Mikrochip, der die Inbetriebnahme einer wiederbefüllten Patrone unterbindet. Der Mikrochip enthält zwei Programme, ein
Toner Loader (TL) und ein
Printer Engine (PL) Programm, die die Kommunikation der Patrone mit dem jeweiligen Drucker kontrollieren.
Static Control Components, Inc. hatte das TL Programm kopiert, um einen eigenen SMARTEK Chip herzustellen, und an Firmen verkauft, die wiederbefüllte Tonerpatronen für Lexmark-Drucker anbieten.
Das Gericht hat nun die erstinstanzliche Entscheidung verworfen, dass das TL Programm urheberrechtlich schutzfähig sei. Lexmarks Experten konnten das Gericht nicht überzeugen, dass das TL Programm vom Schutzumfang des Copyright Act erfasst sei. Das Gericht stellte klar, dass bloße Ideen und Methoden der Inbetriebnahme nicht geschützt sind.
Überdies machte es deutlich, dass der SCC-Chip die Umgehungsvorschriften des
DMCA nicht verletze. Judge Sutton legte in seiner Entscheidungsbegründung dar, dass der Authentifizierungsvorgang von Lexmark nicht Zugang zu dem TL Programm kontrolliere, weil der Zugang auch durch andere Mittel herbeigeführt werden kann.
Das Gericht erteilte Firmen wie Lexmark durch diese Entscheidung eine deutliche Absage, den DMCA in Zukunft nicht zur Erzeugung von Monopolen für hergestellte Güter zu missbrauchen.