Dieser Aufkleber verstößt sowohl gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten, Establishment Clause of the Frist Amendment, sowie gegen die des Bundesstaates Georgia. Der Verstoß ist darin zu sehen, dass der Aufkleber eine unzulässige bestätigende Aussage vermittelt. Nach Ansicht des Gerichts habe sich die Schule unsachgemäß mit Fragen der Religion auseinandergesetzt, indem sie hierzu ausdrücklich Stellung bezogen hat.
Dieser Aufkleber verstößt sowohl gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten, Establishment Clause of the Frist Amendment, sowie gegen die des Bundesstaates Georgia. Der Verstoß ist darin zu sehen, dass der Aufkleber eine unzulässige bestätigende Aussage vermittelt. Nach Ansicht des Gerichts habe sich die Schule unsachgemäß mit Fragen der Religion auseinandergesetzt, indem sie hierzu ausdrücklich Stellung bezogen hat.
Dem 50 Jahre alten William T. aus Johnston City, New York und dem 47 Jahre alten Micheal C. aus San Antonio, Texas wird vorgeworfen, zwischen August 2002 und August 2004, jeweils einen Direct Connect hub mit dem Namen MovieRoom und Achenon's Alley verwaltet und betrieben zu haben. Dort sollen Computerspiele, Musikstücke, Filme und Computerprogramme zum download bereit gestellt worden sein. Während der staatlichen Ermittlungsarbeit hatten die Beamten von beiden Hubs urheberrechtlich geschützte Materialien im Wert von ca. $ 25.000 heruntergeladen.
Das Urteil des Bundesbezirksgerichts für den Bezirk Columbia wird für den 29. April 2005 um 14.30 Uhr erwartet. Die Angeklagten müssen mit einer Höchststrafe von bis zu 5 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von bis zu $250.000 rechnen.
Für die Zukunft stellt sich die Frage, ob mit weiteren Verhaftungen und Schuldbekenntnissen zu rechnen ist. Wenig Aussage hat die Verurteilung der Angeklagten allerdings hinsichtlich der materiellen Rechtslage. Mit Spannung bleibt die Entwicklung im Bereich P2P abzuwarten.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.