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Freitag, den 21. Jan. 2005

Verfassungswidrige Aufkleber

 
SKe - Washington.   Das Bundesgericht für den nördlichen Bezirk von Georgia hat am 13. Januar 2005 in dem Verfahren Selman v. Cobb County School District, Az. 1 02-CV-2325-CC, entschieden, dass Aufkleber in Biologiebüchern entfernt werden müssen, die die Evolution als Theorie und nicht als Tatsache bezeichnen.

Dieser Aufkleber verstößt sowohl gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten, Establishment Clause of the Frist Amendment, sowie gegen die des Bundesstaates Georgia. Der Verstoß ist darin zu sehen, dass der Aufkleber eine unzulässige bestätigende Aussage vermittelt. Nach Ansicht des Gerichts habe sich die Schule unsachgemäß mit Fragen der Religion auseinandergesetzt, indem sie hierzu ausdrücklich Stellung bezogen hat.



P2P-Nutzer nach Bundesrecht verurteilt

 
ACP - Washington.   Die US-Bundesbehörden, an ihrer Spitze das Justizministerium in Washington, ermitteln seit August 2004 gegen geschlossene P2P-Netzwerke. Aus dem am 18. Januar 2005 veröffentlichen Bericht des Justizministeriums geht hervor, dass sich nun zwei P2P-Nutzer für schuldig bekannt haben. Es handelt sich um die ersten strafrechtlichen Verurteilungen wegen P2P-Urheberrechtsverletzungen auf Bundesebene nach 17 USC §506 und 18 USC §§ 371 u. 2319.

Dem 50 Jahre alten William T. aus Johnston City, New York und dem 47 Jahre alten Micheal C. aus San Antonio, Texas wird vorgeworfen, zwischen August 2002 und August 2004, jeweils einen Direct Connect hub mit dem Namen MovieRoom und Achenon's Alley verwaltet und betrieben zu haben. Dort sollen Computerspiele, Musikstücke, Filme und Computerprogramme zum download bereit gestellt worden sein. Während der staatlichen Ermittlungsarbeit hatten die Beamten von beiden Hubs urheberrechtlich geschützte Materialien im Wert von ca. $ 25.000 heruntergeladen.

Das Urteil des Bundesbezirksgerichts für den Bezirk Columbia wird für den 29. April 2005 um 14.30 Uhr erwartet. Die Angeklagten müssen mit einer Höchststrafe von bis zu 5 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von bis zu $250.000 rechnen.

Für die Zukunft stellt sich die Frage, ob mit weiteren Verhaftungen und Schuldbekenntnissen zu rechnen ist. Wenig Aussage hat die Verurteilung der Angeklagten allerdings hinsichtlich der materiellen Rechtslage. Mit Spannung bleibt die Entwicklung im Bereich P2P abzuwarten.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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