Strafschadensersatz bei Vertrag und Tort
CK - Washington. Die Vermischung von Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzung und deliktischer Handlung kann im amerikanischen Recht explosiv wirken. Oft verstehen die Zivilgeschworenen nicht, dass Strafschadensersatz bei deliktischen Ansprüchen zugesprochen werden darf, bei vertraglichen nicht, und der Richter kann fehlerhaft das Verdikt der Jury aufrecht erhalten.
Im Fall Jimmy Myrick v. Prime Insurance Syndicate, Incorporated, Az. 00-1726, entschied das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks am 26. Januar 2005 einen Fall, in dem dem Versicherer ein Vertragsbruch aufgrund abgelehnter Versicherungsdeckung und und eine bösgläubige Abwicklung vorgeworfen wurde. Die Jury entschied auf Schadensersatz, nachdem sie die vertrags- und deliktsrechtlichen Ansprüche als erfüllt erachtete, und setzte diesem einen Strafschadensersatz hinzu.
Das Gericht stellte in seiner nicht überraschenden, aber doch lehrreichen Analyse fest, dass die Merkmale eines deliktischen Anspruchs wegen bösgläubiger Bearbeitung des Deckungsanspruchs nicht gegeben waren. Nach Trennung der beiden Anspruchstypen verwarf es wie erwartet die Punitive Damages.
Weiterführend zum Thema auch Juliana Mörsdorf-Schulte, Funktion und Dogmatik US-amerikanischer punitive damages, S. 256 ff., Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Studien z. ausl. u. int. Privatr., Band 67, Mohr Siebeck 1999; und Kochinke, Damage Control in Contracts and Torts, Vertragsstrafe und Punitive Damages im Jahre 2004, im gerade in Washington eingetroffenen DAJV-Newsletter 4/2004, S. 158 ff., Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung e.V., Bonn; zur bösgläubigen Deckungsverweigerung durch die Versicherung auch Kochinke, Vergleich und Deckungswunder hier im GALJ.
Weiterführend zum Thema auch Juliana Mörsdorf-Schulte, Funktion und Dogmatik US-amerikanischer punitive damages, S. 256 ff., Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Studien z. ausl. u. int. Privatr., Band 67, Mohr Siebeck 1999; und Kochinke, Damage Control in Contracts and Torts, Vertragsstrafe und Punitive Damages im Jahre 2004, im gerade in Washington eingetroffenen DAJV-Newsletter 4/2004, S. 158 ff., Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung e.V., Bonn; zur bösgläubigen Deckungsverweigerung durch die Versicherung auch Kochinke, Vergleich und Deckungswunder hier im GALJ.