ISP darf kündigen, EMail einfrieren
CK - Washington. Ein ISP durfte im Jahre 1997 einem als Spammer verdächtigten Kunden kündigen und schuldet ihm keinen Schadensersatz, selbst wenn sich der Verdacht später als falsch erweist, entschied am 25. Januar 2005 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in Sachen Peter Hall et al. v. Earthlink Network, Inc., Az. 04-0384-cv.
Die an den Kunden gerichtete, nach der Abschaltung des Kundenkontos eingegangene EMail-Korrespondenz hatte der ISP zurückgehalten und erst nach Aufklärung der Verdachtsumstände an den Kunden ausgeliefert. Das Gericht bestimmte, dass dieses Festhalten nicht gegen die Schutzbestimmungen für den elektronischen Verkehr nach dem Electronic Communications Privacy Act , 18 USC §2510 ff., verstieß