Common Law des Bundes
CK - Washington. In den meisten Verfahren in den USA ist das Common Law der Einzelstaaten maßgeblich, und selbst wenn die Zuständigkeit der Bundesgerichte neben der der einzelstaatlichen Gerichte gegeben ist, kann das Recht der Staaten in der Regel nicht durch ein vielleicht vereinheitlichendes Common Law des Bundes ersetzt werden.
Wenn jedoch eine bundesgerichtliche Zuständigkeit aufgrund von Ansprüchen nach Bundesrecht gilt, greift auch das Common Law des Bundes. Am 24. Januar 2005 bestimmten die Richter Posner, Kanne und Williams vom Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks im Fall Blue Cross and Blue Shield of Illinois; and Blue Cross Blue Shield Association v. Julia Cruz, Az. 03-4170, dass eine bundesrechtliche Frage selbst dann vorliegen kann, wenn ein bundesrechtlicher Anspruch ohne gesetzliche Grundlage, sondern allein aufgrund des Common Law des Bundes besteht, das seinerseits das einzelstaatliche Common Law übertrumpfen kann, a.a.O. S.6 ff.
Der konkrete Fall betrifft eine krankenkassenähnliche Versorgungsregelung für Bundespersonal. Die von dem einflußreichen Richtergremium entwickelten Grundsätze dürften jedoch weitergreifende Bedeutung besitzen. Die Begründung führt in die Abgrenzungsmerkmale ein, von denen die vom Bundesgesetzgeber bewusst angestrebte Rechtsvereinheitlichung ein wesentliches ist.