Forenbetreiber verantwortlich für Beiträge?
ACP - Washington. Das Obergericht von New Jersey bestätigte ein Urteil der Vorinstanz, dass der Betreiber der US-Webseite The Eye on Emerson, auf der sich Einwohner der Stadt Emerson in New Jersey in einem Diskussionsforum austauschen können, nicht für Beiträge in den Foren verantwortlich ist. Das Gericht hatte eine Klage von Stadtratsmitgliedern gegen den Betreiber auf Schadensersatz abgewiesen.
Im Jahre 2001 hatten die Kläger bereits wegen beleidigenden, belästigenden und rufschädigenden Äußerungen geklagt, die anonym gepostet worden waren. Eine Haftung des Website Betreibers nach dem Communications Decency Act von 1996, 47 USC §230 konnte schon die untere Instanz nicht feststellen. Schließlich hatten die Kläger versucht, die IP-Adressen der anonymen Forenteilnehmer herauszubekommen, sind jedoch auch mit diesem Antrag abgewiesen worden.
Der Forumbetreiber Stephen Moldow richtete die Seite Eye on Emerson im Jahr 1999 eingerichtet. Auf dieser veröffentlichte er Entscheidungen des Stadtrats und von Ausschüssen. Seine Seite enthält zudem Abstimmungsformulare sowie ein Diskussionsforum, in dem die Bürger über das Geschehen in ihrer Stadt diskutieren können. In einem dieser Foren wurde einem der Kläger beispielsweise unterstellt, dass er sich als Voyeur betätigen würde, psychisch labil sei und sich in psychiatrische Behandlung begeben möge.
Im Jahre 2001 hatten die Kläger bereits wegen beleidigenden, belästigenden und rufschädigenden Äußerungen geklagt, die anonym gepostet worden waren. Eine Haftung des Website Betreibers nach dem Communications Decency Act von 1996, 47 USC §230 konnte schon die untere Instanz nicht feststellen. Schließlich hatten die Kläger versucht, die IP-Adressen der anonymen Forenteilnehmer herauszubekommen, sind jedoch auch mit diesem Antrag abgewiesen worden.
Der Forumbetreiber Stephen Moldow richtete die Seite Eye on Emerson im Jahr 1999 eingerichtet. Auf dieser veröffentlichte er Entscheidungen des Stadtrats und von Ausschüssen. Seine Seite enthält zudem Abstimmungsformulare sowie ein Diskussionsforum, in dem die Bürger über das Geschehen in ihrer Stadt diskutieren können. In einem dieser Foren wurde einem der Kläger beispielsweise unterstellt, dass er sich als Voyeur betätigen würde, psychisch labil sei und sich in psychiatrische Behandlung begeben möge.