Zustimmung der Eltern
CK - Washington. Online-Vorgänge mit Kindern unter 13 Jahren unterliegen den besonderen Bestimmungen des Children's Online Privacy Protection Act, COPPA. Insbesondere wird die Zustimmung der Eltern vorausgesetzt. Die Bundesverbraucherschutzbehörde, FTC, ist für den Erlaß von Durchführungsbestimmungen zum COPPA-Gesetz verantwortlich.
Am 14. Februar 2005 läuft die Frist zur Kommentierung einer von der FTC entworfenen Bestimmung ab, die die Zustimmungsmethodik festlegt. Die FTC hat sich entschlossen, die als Sliding Scale bezeichnete Methode auf Dauer einzuführen, die seit 2002 zunächst als vorläufige Maßnahme in Kraft gesetzt wurde.
Das Amt ermittelte, dass seither keine verbesserten Methoden entwickelt wurden und sich die mit der elektronischen Signatur entwickelten Identifikationswege nicht durchsetzten. Die verschiedenen Optionen für Internetanbieter sind in der Ankündigung der neuen Bestimmung verzeichnet. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit können online eingereicht werden.
Am 14. Februar 2005 läuft die Frist zur Kommentierung einer von der FTC entworfenen Bestimmung ab, die die Zustimmungsmethodik festlegt. Die FTC hat sich entschlossen, die als Sliding Scale bezeichnete Methode auf Dauer einzuführen, die seit 2002 zunächst als vorläufige Maßnahme in Kraft gesetzt wurde.
Das Amt ermittelte, dass seither keine verbesserten Methoden entwickelt wurden und sich die mit der elektronischen Signatur entwickelten Identifikationswege nicht durchsetzten. Die verschiedenen Optionen für Internetanbieter sind in der Ankündigung der neuen Bestimmung verzeichnet. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit können online eingereicht werden.