• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 10. Febr. 2005

Woche der Verbraucher  

CK - Washington.   Die Zeit vergeht wie im Fluge. Heute vermeldet der Bundesanzeiger, dass der Präsident höchstpersönlich diese Woche zur Bundesverbraucherschutzwoche erklärt habe: 70 Federal Register, Heft 27, Seite 6997-6998 (Feb. 10, 2005). Die ersten drei Jubeltage sind demnach schon verstrichen, ohne dass die geschützte Öffentlichkeit von ihnen Kenntnis hatte. Ihr wird mit der Proklamation vom 7. Februar 2005 empfohlen, sich bei consumer.gov/ncpw über Schutz gegen den Identitätsdiebstahl schlau zu machen.


Donnerstag, den 10. Febr. 2005

Ideen aus dem Weißen Haus  

CK - Washington.   Das Weiße Haus hat einen Haushaltsentwurf vorgelegt, dessen zahlreiche Bestandteile sich gemeinsam oder getrennt von der Webseite an 1600 Pennsylvania Avenue, NW herunter laden lassen.


Donnerstag, den 10. Febr. 2005

Tournee versichert  

CK - Washington.   Einen Einblick in die Risikodeckung bei Musikreisen vermittelt die Klage von Britney Spears gegen diverse Versicherer vom 2. Februar 2005 im Supreme Court von New York, dem einzelstaatlichen Untergericht. Die Klägerin behauptet, die Versicherer hätten ihr rechtswidrig die Auszahlung einer Deckungssumme verweigert, die mit einer Knieoperation fällig wurde, welche am 8. Juni 2004 ihre Konzertreise unterbrach. Der Klagantrag lautet auf knapp $10 Mio.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.