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Samstag, den 19. Febr. 2005

Steuern ansteuern

 
CK - Washington.   Die Steuererklärungen natürlicher Personen für 2004 sind bei den Bundes- und den meisten einzelstaatlichen, Kreis- und Gemeindebehörden am 15. April fällig.

Jeder Steuerzahler sollte mittlerweile alle notwendigen Belege von Zahlern erhalten haben, außer den Partnership-K1s, die vielfach erst Anfang April versandt werden, nachdem die Income Tax-Erklärungen von Corporations und Partnerships eingereicht worden sind.

Also, Bürger und Daueraufenthaltsberechtigte, auch im Ausland, und Besucher mit längerem Aufenthalt in den USA - rein ins Vergnügen! Die Formulare liegen bei den öffentlichen Büchereien, den Postämtern und im Internet bereit.



Kongress unterschätzt

 
Kommentar
zum Wochenende
aus Washington, USA
Dieser Tage erwähnte ich gegenüber dem Schriftleiter des DAJV-Newsletter, Prof. Karsten Otte von der Uni Mannheim, dass die Gesetzgebungsmaschine im Kongress ins Rollen gekommen sei. Auf die Gegenfrage, was es zu berichten gebe, meinte ich noch, dass es für eine Prognose zu früh sei.

Kurz darauf verabschiedet der Kongress die Vorlage S.5 - das Gesetz zur umfassenden Änderung des Sammelklagenrechts. Heute wurde es vom Präsidenten unterzeichnet. Und die Nachrichten überschlagen sich: Ohne große Anhörungen wird eine massive Neuregelung des Konkursrechts durch die Legislative gepeitscht.

So schnelle Maßnahmen hat man seit Jahrzehnten, ausgenommen gleich nach der Hysterie des 11. September 2001, nicht mehr erlebt. Was macht es möglich, dass sich der World's greatest deliberative Body förmlich überschlägt? Vier neue Republikaner im Senat.

Prognosen, die sich auf die Erfahrungen der Vergangenheit stützen, kann man in den Wind schreiben.     Clemens Kochinke







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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